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Anleitung: Balkonkraftwerk anmelden

Balkonkraftwerk anmelden

Hier sind die wesentlichen Fakten, die Besitzer eines Balkonkraftwerks kennen sollten:

  • Anmeldung eines Balkonkraftwerks: Es ist ratsam, das Balkonkraftwerk anzumelden, wenn man Fördergelder beantragen möchte oder einfach auf der sicheren Seite sein möchte. Allerdings entstehen in der Regel keine Strafen für Besitzer von Mini-PV-Anlagen, die auf eine Anmeldung verzichten.
  • Ablauf der Anmeldung: Zunächst erfolgt die Registrierung beim Netzbetreiber, was normalerweise nur etwa 5 bis 10 Minuten dauert. Anschließend wird das Balkonkraftwerk im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur vermerkt, wofür zusätzlich etwa 15 Minuten erforderlich sind.
  • Kosten der Anmeldung: Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Ja, Balkonkraftwerke müssen sowohl im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als auch beim Netzbetreiber registriert werden.

Eine Nichtanmeldung führt zwar nicht zu Bußgeldern, aber die Anmeldung hat den Vorteil, dass der Netzbetreiber prüfen kann, ob der Stromzähler für das Balkonkraftwerk möglicherweise ausgetauscht werden muss.

Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein?

Im Zusammenhang mit der Balkonkraftwerk-Anmeldung wird oft der Begriff „Bagatellgrenze“ verwendet. Das bezieht sich auf die Menge an erzeugtem Strom, für die eine vereinfachte Anmeldung möglich ist.

In Deutschland liegt diese Bagatellgrenze bei 600 Watt, während andere EU-Länder wie Österreich Balkonkraftwerke bis zu 800 Watt erlauben.

Hinweis: Im März 2023 wurden beim PV-Gipfel Strategien zur Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen in Deutschland erarbeitet. Dabei wurden folgende Ziele beschlossen:

  • Vereinfachung oder Aufhebung von Meldepflichten
  • Offizielle Zulassung von Schuko-Steckern als „Energiesteckvorrichtung“
  • Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • Anhebung der Maximalleistung auf über 600 Watt
  • Duldung rückwärtsdrehender Zähler, bis ein Austausch erfolgt

Es ist jedoch noch nicht sicher, wann genau diese Vereinfachungen in Kraft treten und wie sie im Detail aussehen werden. Für weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie eine umfassende Übersicht über die Photovoltaik-Strategie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Wie melde ich mein Balkonkraftwerk an?

Um Ihr Balkonkraftwerk ordnungsgemäß anzumelden und mögliche Strafen wie Bußgelder zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:

  1. Kontaktieren Sie zunächst Ihren Netzbetreiber. Dies kann in der Regel das örtliche Stadtwerk oder ein Energieversorger sein.
  2. Informieren Sie sich beim Netzbetreiber über die genauen Anforderungen und das Anmeldeverfahren für Ihr Balkonkraftwerk.
  3. Füllen Sie das entsprechende Anmeldeformular aus. In einigen Fällen kann dies durch eine Elektrofachkraft erforderlich sein, insbesondere wenn Sie Fördergelder für Ihr Balkonkraftwerk beantragen möchten. Wenn ein vereinfachtes Anmeldeformular verfügbar ist, können Sie es in der Regel selbstständig in nur etwa 5 bis 10 Minuten ausfüllen und absenden, ohne die Hilfe eines Fachmanns in Anspruch nehmen zu müssen.

Wie finde ich meinen Netzbetreiber?

Um Ihren zuständigen Netzbetreiber für die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks zu ermitteln, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Überprüfen Sie Ihre Stromrechnung: Die Kontaktdaten des Netzbetreibers sind in der Regel auf der Rechnung vermerkt.
  • Nutzen Sie die BDEW-Datenbank: Die BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) bietet eine Online-Datenbank, in der Sie anhand einer 13-stelligen Code-Nummer, die sich auf der Stromrechnung befindet, Ihren Netzbetreiber ermitteln können.
  • Störungsauskunft: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ihre Postleitzahl in der Online-Datenbank der Störungsauskunft einzugeben, um den zuständigen Netzbetreiber zu ermitteln.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie Ihr Balkonkraftwerk ordnungsgemäß anmelden und sicherstellen, dass es den geltenden Vorschriften entspricht.

Wie registriere ich mein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister?

Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur kann in wenigen einfachen Schritten erfolgen:

  1. Besuchen Sie die Website des Marktstammdatenregisters und erstellen Sie ein Benutzerkonto oder einen MaStR-Zugang. Sie werden als Administrator des Kontos fungieren.
  2. Registrieren Sie sich selbst oder das Unternehmen als Anlagenbetreiber.
  3. Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk an.

Diese Schritte sollten in unserem Test nur etwa 15 Minuten dauern.

Wichtig: Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk für den Eigenverbrauch nutzen möchten und keine Zahlungen vom Netzbetreiber für den erzeugten Strom erhalten möchten, wählen Sie während der Registrierung die Option „Nein“.

Was passiert, wenn mein Eintrag im Marktstammdatenregister fehlt?

Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur gemäß § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) eine Strafe in Form eines Bußgelds verhängen, wenn jemand die Anmeldepflicht für sein Balkonkraftwerk nicht erfüllt. In der Praxis ist uns jedoch kein Fall bekannt, in dem eine fehlende Registrierung zu Strafen geführt hat.

Wie viele Balkonkraftwerke dürfen an einer Steckdose angeschlossen werden?

Hausbesitzer oder Mieter haben grundsätzlich das Recht, mehrere Solarmodule zu nutzen, solange die Gesamtleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreitet. Es ist jedoch nur ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 600 Watt pro Wohnung bzw. pro Zähler erlaubt, unabhängig von der Anzahl der verfügbaren Steckdosen.

Eine Anleitung zum Aufbau eines Balkonkraftwerkes findest du hier.

Müssen Vermieter oder die Wohneigentümergemeinschaft dem Betrieb zustimmen?

Vor der Installation eines Balkonkraftwerks und der Durchführung von Eingriffen am Gebäude wie dem Anbohren von Wänden oder der Befestigung von Solarmodulen an der Fassade sollten Sie mit dem Vermieter oder der Wohneigentümergemeinschaft sprechen.

Grundsätzlich kann der Vermieter die Nutzung eines Balkonkraftwerks nur in Ausnahmefällen ablehnen, beispielsweise wenn das Gebäude denkmalgeschützt ist.

Sind Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 800 Watt erlaubt?

Derzeit sind in Deutschland nur Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 600 Watt erlaubt. Die Leistung der Solarmodule selbst kann jedoch höher sein, um auch bei geringerer Sonneneinstrahlung eine hohe Einspeiseleistung nahe der durch den Wechselrichter begrenzten 600 Watt zu erzielen.

Obwohl die EU-Verordnung eine Maximalleistung von 800 Watt vorsieht, gilt in Deutschland die VDE-Verordnung, die eine Bagatellgrenze von 600 Watt festlegt.

In deutschen Haushalten werden in der Regel Sicherungen verwendet, die einen Strom von 16 Ampere zulassen, um eine maximale Leistungsabnahme von 3.680 Watt (230 Volt * 16 Ampere) abzusichern.

Bei einem Balkonkraftwerk können zusätzlich 600 Watt Leistungsabnahme hinzukommen, da es nicht durch den Sicherungsautomaten begrenzt wird, sondern direkt ins Hausnetz einspeist.

Für moderne, normgerechte Elektroinstallationen ist dies ausreichend, um keine Brandgefahr zu verursachen. Nur bei veralteten Elektroinstallationen sollte die Absicherung auf 13 Ampere reduziert werden.

Die VDE-Norm VDE-AR-N 4105:2017-07 sieht vor, dass eine Elektrofachkraft die tatsächliche Leitungsbelastung überprüfen und die elektrische Installation eines Balkonkraftwerks durchführen sollte. Bei modernen Immobilien ist eine eigene Montage jedoch in der Regel unbedenklich.

Welche Meldepflicht gilt für Selbstversorger mit einer Mini-Solaranlage?

Früher waren alle Anlagenbetreiber verpflichtet, regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen im Rahmen ihrer Meldepflicht zu machen.

Theoretisch sind auch Betreiber von Mini-Solaranlagen zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur jedoch darauf, sofern die Maximalleistung des Balkonkraftwerks unter 1 Kilowatt liegt und der erzeugte Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Da Balkonkraftwerke in der Regel aus Sicherheitsgründen auf 600 Watt begrenzt sind, erreichen sie normalerweise nicht die Maximalleistung von 1 Kilowatt.

Welche Meldepflicht gilt bei Volleinspeisung?

Wenn der Betreiber einer größeren Solaranlage sich entscheidet, den erzeugten Strom nicht selbst zu verbrauchen, sondern ihn vollständig ins Netz einzuspeisen, unterliegt er umfangreichen Zahlungs- und Meldepflichten, um eine EEG-Vergütung zu erhalten.

Wenn er die Meldepflicht ignoriert, droht ihm laut Verbraucherzentrale die Streichung der Vergütung oder sogar eine Bußgeldstrafe gemäß EnWG (§95).

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